Defizitbescheid von georgischen Physiotherapeuten
Der Feststellungsbescheid: So bewertet Deutschland georgische Physiotherapie-Abschlüsse
Beispiel Rheinland-Pfalz (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Landau)
Wer mit einem georgischen Physiotherapie-Abschluss in Deutschland arbeiten möchte, durchläuft ein Anerkennungsverfahren. Das Ergebnis ist ein Feststellungsbescheid – in der Praxis meist ein sogenannter Defizitbescheid. Was das konkret bedeutet, zeigt ein typischer Fall:
Das Ergebnis in Kürze
Ein vierjähriges Bachelor-Studium „Physikalische Medizin und Rehabilitation“ an einer Medizinischen Fakultät in Tiflis wird als abgeschlossene Ausbildung anerkannt – gilt aber nicht als gleichwertig mit der deutschen dreijährigen Physiotherapie-Ausbildung (2.900 Stunden Theorie/Praxis + 1.600 Stunden praktische Ausbildung).
Wichtig: Das ist kein Scheitern, sondern der Normalfall. Die Behörde bestätigt ausdrücklich, dass die überwiegende Anzahl der wesentlichen Fächer auch in der georgischen Ausbildung dokumentiert ist. Festgestellte Lücken betreffen typischerweise:
- Deutschlandspezifische Fächer (Berufs- und Gesetzeskunde, Erste Hilfe)
- Einzelne Behandlungstechniken (z. B. Gangschulung, Thermo- und Inhalationstherapie, Psychomotorik)
- Physiotherapie im psychiatrischen Bereich
- Unklare Abgrenzung zwischen praxisbezogenem Unterricht und praktischer Ausbildung
Berufserfahrung kann diese Unterschiede teilweise ausgleichen.
Zwei Wege zur vollen Anerkennung
Der Bescheid eröffnet die Wahl zwischen zwei Ausgleichsmaßnahmen (ein Wechsel nach Beginn ist nicht mehr möglich):
1. Anpassungslehrgang – im Beispielfall 1.060 Stunden theoretischer/praktischer Unterricht plus praktische Ausbildung, abgeschlossen mit einem Abschlussgespräch. Bei nachgewiesenen Kenntnissen kann die Schule den Lehrgang verkürzen. Bei Nichtbestehen: Verlängerung und Wiederholung möglich.
2. Kenntnisprüfung – mündlicher und praktischer Teil, innerhalb von zwei Wochen als Patientenprüfung. Geprüft werden u. a. Berufs- und Gesetzeskunde, Befund- und Untersuchungstechniken, Massage-/Elektro-/Hydrotherapie sowie Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre. Jeder nicht bestandene Teil kann einmal wiederholt werden.
Was nach der Ausgleichsmaßnahme noch fehlt
Für die Berufsurkunde („Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut/in“) sind einzureichen:
- Bescheinigung der Schule über Lehrgang bzw. bestandene Prüfung
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
- Erweitertes Führungszeugnis (Behördenführungszeugnis, max. 3 Monate alt)
- Sprachzertifikat Deutsch B2 (Goethe, telc, TestDaF, ÖSD o. ä.)
Unser Fazit für Praxen: Georgische Kandidat:innen bringen eine solide, weitgehend deckungsgleiche Ausbildung mit. Der Weg zur vollen Anerkennung ist klar geregelt und planbar – mit Kenntnisprüfung oft deutlich schneller als der volle Anpassungslehrgang.